Veröffentlicht am 02. August 2021
Zur Beschleunigung der notwendigen öffentlichen Investitionen wurden bereits in der Vergangenheit in einigen Bundesländern Erleichterungen im Vergaberecht beschlossen, so z. B. deutliche Erleichterungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen in NRW, über die wir bereits berichteten. Für die Beseitigung der Flutschäden und die erforderlichen Maßnahmen zum Wiederaufbau wurden nun in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wesentliche Regelungen des Vergaberechtes ausgesetzt. Sowohl Ingenieurleistungen als auch Bauleistungen können im Unterschwellenbereich bei Bedarf direkt vergeben werden. Auch im Oberschwellenbereich können im Bedarfsfall Angebote formlos und ohne Beachtung von Fristen eingeholt werden, wobei bei entsprechender Erfordernis auch nur ein Unternehmen angesprochen werden kann.
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