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Veröffentlicht am 30. Januar 2024

Klimaanpassungsgesetz

Schlauchlinertag und Reparaturtag

Ende letzten Jahres wurde das erste Bundes-Klimaanpassungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.07.2024 in Kraft und wird von drei Säulen getragen, die in jeweils einem eigenen Abschnitt geregelt sind:

  • Klimaanpassung durch den Bund
  • Berücksichtigungsgebot für Träger öffentlicher Belange
  • Klimaanpassung durch die Länder

Für den Bund liegt der Schwerpunkt auf der Erarbeitung von Strategie, Risikoanalyse und Monitoring sowie den Bundesliegenschaften. Die Träger öffentlicher Belange haben bei ihren Planungen die Klimaanpassung u. a. zum Überflutungs- und Überschwemmungsschutz zu berücksichtigen und sollen auf Entsiegelung hinwirken. Die Länder müssen eigene Konzepte aufstellen und dem Bundesministerium alle zwei Jahre berichten.

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Michael Hippe

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Michael Hippe

Dipl.-Ing.