Veröffentlicht am 11. November 2025

Mit der Gesetzesänderung zu den Straßenausbaubeiträgen und dem diesbezüglichen Entfallen der Beitragszahlung durch die Grundstückseigentümer war die beschlossene Übernahme der Kosten durch das Land NRW zu regeln. Für diese Landeszuwendung an die Kommunen ist nun die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ erschienen.
Link zum Gesetz: MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 109 vom 30.9.2025 | RECHT.NRW.DE

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