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Veröffentlicht am 27. November 2023

Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht ab dem 01.01.2024

Die Schwellenwerte zur Anwendung des EU-Vergaberechtes werden ab dem 01.01.2024 wie folgt angepasst:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Sektoren Verkehr und Trinkwasser- und Energieversorgung 443.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden 143.000 Euro
  • Andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro
  • Bauaufträge 5.538.000 Euro
Ralf Puderbach

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Ralf Puderbach

Dipl.-Ing.

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