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Investitionsbeschleunigung
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet,
um wichtige Infrastrukturvorhaben, insbesondere im Bereich Verkehr und Windenergie, schneller
umzusetzen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet für diese Vorhaben folgende wesentliche Punkte:
- Verzicht auf Raumordnungsverfahren (einschließlich UVP) im Regelfall
- Freistellung von Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahren für Schienendigitalisierung,
Erneuerung Bahnübergänge und im Regelfall bei Schienenelektrifizierung (hier: Vorprüfung) - direkte Zuständigkeit Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
bei Landesstraßen, Maßnahmen nach Bundesberggesetz, Wasserkraftwerken,
Häfen und Windenergieanlagen