Förderung und Finanzierung

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)

Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Eine Finanzierung des verbleibenden Anteils bis 100 % ist mit dem Ergänzungsprogramm Abwasser der NRW.BANK möglich. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden. Darüber hinaus können Sie die Förderrichtlinie einsehen und über die Links zur NRW.Bank die Antragsformulare zum Förderprogramm und zum Ergänzungsprogramm Abwasser herunterladen.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Formulare ZunA NRW

Ergänzungsprogramm

Blaue Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Mit diesem Förderprogramm wird die Schaffung von blauer Infrastruktur im Zuge des Strukturwandels im Rheinischen Revier unterstützt. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %. Die Förderung erfolgt in zwei unterschiedlichen Förderbereichen:

  • Förderbereich 1: Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern. In diesem Förderbereich werden die ökologische Gewässerentwicklung und der Umbau von Fließgewässern zur Anpassung an den Wasserhaushalt nach dem Kohleausstieg einschließlich zugehöriger Öffentlichkeitsarbeit sowohl diesbezügliche Flächenbereitstellungen gefördert.
  • Förderbereich 2: Abwassertechnische Maßnahmen. Dieser Förderbereich umfasst Retentionsbodenfilter, Maßnahmen an Kläranlagen und Leitungsverlegungen zur Belastungsverminderung sowie die weitergehende Niederschlagswasserbehandlung.

Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Klimaanpassungsrichtlinie (KA-RL)

Auf der Grundlage der Klimaanpassungsrichtlinie wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %, bei Haushaltssicherung und bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen bis zu 90 %. Gefördert werden:

  • Investive Vorhaben an und auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum zum Schutz vor Überhitzung und Dürre und zur Schaffung von Verdunstungskühle und natürlichem Bodenaustausch, zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, zur Steigerung der Klimaresilienz sowie zum Schutz vor Naturgefahren und Extremwetter,
  • Nicht-investive Vorhaben zur Maßnahmenvorbereitung und -begleitung, zur Bildung, Kommunikation und Vernetzung sowie zur Verbesserung von Vorhersage und Bewältigung.

Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI-RL)

Mit dem Förderprogramm Grüne Infrastruktur wird die Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur gefördert. Von der Förderung erfasst sind auch Maßnahmen zur Versickerung, Rückhaltung, oberirdischen Ableitung und Nutzung von Niederschlags­wasser, zur Flächenentsiegelung und zur Gewässergestaltung im Rahmen der Schaffung grüner Infrastruktur. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %, bei Haushaltssicherung und bei Naturschutzeinrichtungen und -verbänden bis zu 90 %. 

Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Gerade in unserem Tätigkeitsbereich Infrastruktur und Umwelt gibt es eine Reihe unterschiedlicher Förderungsmöglichkeiten. Hier ist eine Auswahl wichtiger Förderprogramme und Institutionen einschließlich eigener Übersicht und Erläuterungen zusammengestellt.

Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

Mit der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wird die Zuweisung an die Kommunen zur hälftigen Entlastung der Straßenausbaubeitragspflichtigen geregelt. Bemessungsgrundlage ist der umlagefähige Aufwand einer § 8 (1) Satz 2 KAG unterfallenden beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme. Für die Förderung muss der Gesamtaufwand abschließend feststehen, Ausnahmen sind insbesondere zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung möglich. Für Maßnahmen ab 2021 ist außerdem die Einplanung im kommunalen Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a KAG Fördervoraussetzung. Die Richtlinie gilt vom 01.01.2020 bis 31.12.2024.

Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden. Darüber hinaus können Sie die Förderrichtlinie und die Muster zu Antrag und Verwendungsnachweis hier einsehen.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Antragsmuster

Verwendungsnachweise

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau

Gemäß Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau werden Maßnahmen an verkehrswichtigen Straßen einschließlich Rad- und Gehwege, Bussonderstreifen, Eisenbahnkreuzungen, Tunnelsicherheit und Mitfahrerparkplätze sowie Verkehrsleitsysteme mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % gefördert. Die förderfähigen Maßnahmen werden zuvor in das Jahresförderprogramm bzw. das mittelfristige Programm eingeplant. Die Richtlinien gelten vom 01.01.2020 bis 31.12.2024.

Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden. Darüber hinaus können Sie die Förderrichtlinien hier einsehen.

Förderübersicht

Förderrichtlinie

Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung

Gemäß Richtlinie des MULNV NRW werden Aufbau und Umsetzung eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung gefördert. Der Prozess muss beinhalten:

  • externe Beratung
  • Fach-/Ämter übergreifende Zusammenarbeit
  • Vulnerabilitätsanalyse
  • Betrachtung aller kommunalen Handlungsfelder sowie Information und Motivation Bürger und Wirtschaft
  • Erarbeitung und Fortschreibung Maßnahmenkatalog
  • Controlling und zyklische Verbesserung
  • Zertifizierung nach spätestens 4 Jahren

Förderfähig sind die Kosten für externe Beratung, Auditierung, Programmbeiträge und Lizenzgebühren, auch die Teilnahme am Modellversuchen bis 55.400 €. Die Förderung wird als Zuschuss bis 80 % gewährt.

Förderrichtlinie

Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen

Im Programm progres.nrw wird die Landesförderung für regenerative Energien und Energiesparen geregelt. Dabei werden verschiedene Programmbereiche unterschieden, welche in jeweils eigenen Richtlinien geregelt sind: Klimaschutztechnik, Klimaschutz und -anpassung in Kommunen, Wärme- und Kältenetze, Innovation, KwK (Förderung von KwK-Anlagen und KwK bezogenen Maßnahmen) und emissionsarme Mobilität. Zuwendungsempfänger sind je nach Programmbereich und Fördergegenstand Gemeinden, Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Einzelheiten zur Förderung können den unten aufgeführten Förderrichtlinien entnommen werden.

NRW.BANK

Die NRW.BANK übernimmt die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, z. B. ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW. Darüber hinaus werden beispielsweise Ergänzungskredite und Anschluss­finanzierungen umgesetzt. Gezielt informieren kann man sich über den Förderlotsen auf der Internetseite der NRW.BANK.

Infrastruktur

Straße

Abwasser

Gewässer

Energie

Die KfW übernimmt die Umsetzung von Förderprogrammen insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie und energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Informationen zu wichtigen Programmen aus diesen Bereichen erhalten Sie über die nachfolgenden Links.

Infrastruktur

Energie / Energetische Stadtsanierung

Digitalisierung

dena

Die deutsche Energie-Agentur fördert eine Vielzahl von Maßnahmen vor allem im energetischen Bereich. Schwerpunkte bilden dabei:

  • die Förderung energetischer Wohnraumsanierung
  • die Förderung von Anlagen für erneuerbare Energie
  • die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Darüber hinaus führt die dena in der Experten-Datenbank die Liste der zugelassenen vor-Ort-Energieberater.

dena Website