Generalentwässerungsplanung Neuss-Hafen/Hammfeld
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Auftraggeber: |
Stadt Neuss |
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Leistungsphasen: |
Generalentwässerungsplanung |
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Einzugsgebiet: |
Neuss-Hafen |
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Netzlänge: |
78 km |
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Zeitraum: |
2004-2006 |
Das Einzugsgebiet liegt zentral in Neuss am östlichen Rand zum Rhein. Das Gebiet umfasst den Neusser Hafen, das Gebiet Hammfeld und einen Teil des Stadtzentrums im Westen des Gebietes mit einer Gesamtfläche von rd. 407 ha.
Die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben (GE und GI) prägt die städtebauliche Situation in Neuss-Hafen. Infolge der intensiven Nutzung der Flächen sind diese überwiegend stark versiegelt. Die Mischgebiete in Hammfeld sind ebenfalls durch intensive gewerbliche Nutzung gekennzeichnet. Hochhausbebauung prägt das Mischgebiet im Bereich der Breslauer Straße/Rheinallee.
Die Hauptfließrichtung im Entwässerungsgebiet Neuss Hafen, Hammfeld ist zur Kläranlage Neuss-Ost im Osten des Entwässerungsgebietes gerichtet.
Bei Hochwasser wird das Gebiet über das Hochwasserpumpwerk Hammer Landstraße entlastet.
Im Rahmen der Bearbeitung waren daher neben den hydrodynamischen Nachweisrechnungen für den Normalbelastungsfall zusätzlich die Hochwasserszenarien mit erhöhten Fremdwasserraten zu berücksichtigen. Insgesamt wurden 4 Lastfälle mit abgeminderter Niederschlagsserie bei Hochwasser in die Nachweisführungen einbezogen.
Es konnte gezeigt werden, dass die installierte Förderleistung für den Hochwasserschutz ausreichend ist.
Entsprechende hydraulische Sanierungen wurden mit den baulich erforderlichen Sanierungen überlagert. Bereits während der Bearbeitung wurden verschiedene Baumaßnahmen umgesetzt.
Im direkten Einzugsgebiet liegen 7 Regenwasserbehandlungsanlagen als Stauraumkanäle mit untenliegender Entlastung. Für diese wurden die klärtechnischen Nachweise nach den DWA Regelwerken erbracht
Für Neuerschließungen und gewerbliche Umnutzungen im Hafen wurden Entwässerungskonzepte im Trennverfahren aufgestellt, die bereits in der weitergehenden Planung sind.
Durch die parallele Bearbeitung der Schmutzfrachtberechnung konnte durch die Optimierung verschiedener Entlastungsbauwerke nachgewiesen werden, dass die Zulaufwassermenge zur Kläranlage ausreichend ist, um die Anforderungen an die Mischwasserbehandlung zu gewährleisten. Ein Neubau von Behandlungsvolumina ist nicht erforderlich.

