Umsetzungsstudie zum § 61 a LWG-NRW
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Auftraggeber: |
Stadt Leichlingen - Abwasserbetrieb |
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Projektdaten | |
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Einwohnerzahl: |
ca. 27.500 |
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Angeschlossene Objekte: |
ca. 7.500 |
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Bearbeitungszeit: |
6 Monate |
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Arbeitsmittel: |
Geografisches Informationssystem |
Das Projekt:
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes NRW im Dezember 2007 wurde die Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz übernommen. Damit liegt die Verantwortung nun bei den jeweiligen Kommunen.
Diese neuen, zusätzlichen Aufgaben lassen sich nur auf der Grundlage eines wohl durchdachten Konzeptes und einer darauf aufbauenden organisatorischen Vorbereitung bewältigen.
Für die Stadt Leichlingen mit ihren ca. 27.500 Einwohner und ihren ca. 7.500 Hausanschlussleitungen haben wir im Jahr 2009 ein solches Konzept zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung erarbeitet.
Als Grundlage zum Konzept wurden die wesentlichen Informationen in einem Geografischen Informationssystem zusammengestellt (Kanalbestand, Allgemeines Liegenschaftskataster, Kanalsanierungskonzepte (baulich, hydraulisch, Fremdwasser, …), Kanalinspektionskonzept, Lage der Wasserschutzzonen, Flächennutzungsplan, Maßnahmen Dritter).
Das Siedlungsgebiet wurde auf Grundlage der genannten Arbeitsgrundlagen in sinnvoll zusammenhängende Gebiete aufzuteilen. Die Wasserschutzzonen und die Bereiche mit gewerblicher Nutzung waren dabei von besonderer Bedeutung, da der Gesetzgeber dort eine Verkürzung der Fristen vorgegeben hat.
Für die abgegrenzten Bereiche wurde eine Reihenfolge ermittelt. Dabei wurden die verschiedenen Belange in einem unmittelbaren paarweisen Vergleich gegenübergestellt und bewertet. Als Ergebnis wird für jeden Bereich eine Priorität für die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse ermittelt.
Für die Wasserschutzzonen und gewerbliche Nutzung wurden kürzere Fristen erarbeitet. Für Bereiche mit konkreten Baumaßnahmen werden ebenfalls zum Teil verkürzte Fristen festgelegt. Für alle anderen Bereiche werden frühzeitig allgemeine Satzungsregelungen getroffen, die eine Umsetzung der Dichtheitsprüfung gestaffelt bis zum Jahr 2025 vorsehen.
Zur Beteiligung der Bürger gibt es grundsätzlich verschiedene Modelle, vom reinen Aufforderungsmodell bis hin zum Dienstleistungsmodell oder einem geförderten Modell.
Aufgrund der Gesetzeslage und der örtlichen Situation wurden in Leichlingen das Satzungsmodell und das Beratungsmodell bzw. in Gebieten, in denen eine Sanierung der öffentliche Kanalisation erfolgt, das Kooperationsmodell, als sinnvollste Varianten zur Umsetzung des § 61a LWG NRW erarbeit.
Mit den Dichtheitsnachweisen kommt auf die Gemeinden eine gänzliche neue Art der Bestandsdokumentation zu. Bisher wurden Entwässerungsdaten Haltungs- oder Schachtbezogen dokumentiert.
Zur Verwaltung der Dichtheitsnachweise bietet sich eine Dokumentation gemeinsam mit evtl. vorliegenden Hausakten oder in einer grundstücksbezogenen Datenbank an.
Für die Stadt Leichlingen haben wir im Rahmen der Aktualisierung der Niederschlagswassergebühr eine solche grundstücksbezogene Datenbank aufbaut, in diese sollen auch die Dichtheitsnachweise sowie damit verbundener Schriftverkehr und das evtl. erforderliche Mahnwesen in diese eingebunden werden. Die Datenbank enthält eine GIS-Anbindung.
Die anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem § 61a LWG NRW lassen sich auf Grundlage des gut durchdachten Konzeptes nun geordnet abarbeiten.
Die zeitliche Streckung im Zusammenhang mit anderen Pflichtaufgaben der Gemeinde führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung des öffentlichen Haushaltes und einer Reduzierung der Kosten der privaten Grundstückseigentümer. Eine frühzeitige allgemeine Information und spezielle Informationsveranstaltungen für zuvor abgegrenzte Gebiete sind Voraussetzung für eine aktive Bürgerbeteiligung.



