Abwasser - Ableitung

Stadt Bedburg

Auftraggeber:

Stadt Bedburg

Leistungen:

Informationsbroschüre

Fragebögen

Datenbankerstellung

Bearbeitung von Rückläufern und Adressen

Bürgerinformation vor Ort

Kostenaufteilung

Leistungszeitraum:

2008-2009

 

 

Mit dem Urteil des OVG Münster entstand für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit, eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr einzuführen, soweit eine solche Trennung bisher nicht vorlag. Die hierfür notwendigen Arbeiten hat die Stadt Bedburg an die Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH vergeben.


Zu Beginn wurde eine Bürgerinformationsbroschüre erstellt und per Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt, in der Hintergrund und Vorgehensweise zur Einführung der getrennten Abwassergebühr erläutert wurden.


Für die Ermittlung der befestigten Flächen lag bereits eine Versiegelungskartierung aus dem Jahr 2004 vor. Zur Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Bebauungen wurden die relevanten Bauantragsunterlagen durch die Stadt Bedburg zusammen gestellt. Diese Grundstücke wurden bei der weiteren Bearbeitung gesondert berücksichtigt.

Die Daten der Versiegelungskartierung wurden mit den Grundstücksdaten nach ALK und ALB sowie den Veranlagungsdaten aus der Gebührenerhebung verschnitten. Die Zuordnung konnte weitestgehend automatisiert über entsprechende Abfragen erfolgen. In Einzelfällen musste die Zuordnung nach entsprechenden Recherchen von Hand vorgenommen werden. Die Daten wurden in einer entsprechenden Datenbank zusammengeführt und aufbereitet. Die Bearbeitung erfolgte mit dem Programm tp-Gebühr, welches auch für die weitere Fortschreibung der Gebührendaten bei der Stadt Bedburg im Einsatz ist.


Für die Selbstauskunft wurde ein übersichtlicher Fragebogen entwickelt und mit der Stadt abgestimmt. Dieser wurde direkt aus der Datenbank heraus für jedes Grundstück erzeugt und den Bürgern zugestellt. Die zurückgesandten Fragebögen wurden komplett in der Datenbank eingescannt und die angegebenen Daten erfasst. Im Zuge der Einarbeitung wurden die Daten umfangreich auf Plausibilität sowohl durch entsprechende Datenbankprüfungen als auch manuell geprüft.

Bei unplausiblen Angaben, wie z.B. deutliche Flächenreduzierungen, einem Missverhältnis zwischen zur Versickerung angegebene Fläche und unbefestigte Grundstücksfläche sowie vollständiger Versickerung trotz vorhandenen Mischwasserkanals wurden die Angaben telefonisch hinterfragt und bestätigt oder korrigiert.


Während des Selbstauskunftsverfahrens wurde eine Telefon-Hotline eingeschaltet, an der 3 Mitarbeiterinnen Auskunft zu den Bürgerfragen erteilten. Sämtlicher Bürgerkontakt wurde direkt in der Datenbank protokolliert.

Für die Ermittlung der Gebührenhöhe mussten sämtliche Kosten in ihre Schmutz- und Regenwasseranteile aufgeteilt werden. Hierfür wurden verschiedene Kostenschlüssel gebildet. Für das Mischwassernetz wurde ein fiktives Trennsystem über das gesamte Netz generiert und die Baukosten für die einzelnen Haltungen und Schächte geschätzt. Anhand dieser Schätzung wurde der Verteilungsschlüssel für den Kanalbestand im Mischwasser ermittelt. Unter Berücksichtigung der Baujahre und Restbuchwerte wurde zwischen Abschreibungs- und Verzinsungsschlüssel unterschieden. Die Bauwerke wurden je nach Funktion zugeordnet. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe wurden die gebührenrelevanten Flächen entsprechend der Satzungsregelungen zusammengezogen. Dabei wurden die Straßenflächen gesondert betrachtet. Auch für die Betriebskosten wurden entsprechende Kostenschlüssel ermittelt.

Die so ermittelten Gebührenhöhen und die im Selbstauskunftsverfahren erhobenen Daten bildeten nach Übergabe in das Abrechnungsprogramm INFOMA die Grundlage für den Versand der Gebührenbescheide durch die Stadt.

 

Dokumente zum Download:


Bürgerinformationsbroschüre
Fragebogen Vorderseite
Fragebogen Rückseite
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