Abwasser - Ableitung

Gesplittete Abwassergebühr

Seit dem Jahr 2008 sind die Kommunen in NRW rechtlich verpflichtet, die Abwassergebühren gesplittet nach Schmutz- und Regenwasser abzurechnen. Bei den erforderlichen Umstellungen haben wir zahlreiche Kommunen umfangreich beraten. Die Fragestellungen gehen dabei von der Flächenerhebung über die Bürgerbeteiligung bis zur Gebührenberechnung und zur Satzungsberatung.


Die Flächenerhebung erfolgt dabei auf der Grundlage von Luftbildern (Versiegelungskartierung). Alle erforderlichen Daten zur Erhebung und Fortschreibung werden in einer Gebührendatenbank abgelegt und verwaltet. Aus dieser können zu jedem beliebigen Stichtag die gebührenrelevanten Flächen ermittelt werden. Eine GIS-Anbindung ermöglicht den räumlichen Bezug der Daten.
Neben der Einführung der gesplitteten Gebühr wurde das Vorgehen auch bei der Aktualisierung von bestehenden getrennten Gebührenmaßstäben umgesetzt. Dabei wurde in der Regel eine nicht unerhebliche Flächenabweichung festgestellt, die zu einer entsprechenden Gebührensenkung geführt hat.

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