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18.02.10

Vorsichtige Entwarnung bei Grundstücksverkäufen

In einem aktuellen Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof zeichnet sich eine Wende hinsichtlich der Zulässigkeit von Grundstücksverkäufen an private Investoren ohne Ausschreibung ab. Nachdem das Urteil des OLG Düsseldorf im sogenannten „Ahlhorn“-Prozess für erhebliche Unsicherheit gesorgt hat, zieht der Generalanwalt im aktuellen Verfahren deutlich engere Grenzen für eine Ausschreibungspflicht. Voraussetzung ist nach seiner Auffassung eine unmittelbare Verbindung von öffentlichem Auftraggeber und Bauwerk, z.B. durch späteren Erwerb oder Nutzung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird im Frühjahr erwartet.

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