16.12.11

Dichtheitsprüfung in NRW wird überarbeitet

Die rechtlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen werden überarbeitet. Dies teilte am 13.12. das Umweltministerium mit. Dabei stehen sowohl die Fristen, als auch Art und Umfang der Dichtheitsprüfung auf dem Prüfstand:

„Die bisherige Fristsetzung, der Umfang und die Art und Weise kann in einer zukünftigen Rechtsverordnung geklärt werden. Da gibt es vielfältige Vorschläge, auch von den Bürgerinitiativen, die ja durchaus konstruktiv arbeiten, aber der Grundsatz muss gelten: Alle Abwasserkanäle müssen dicht sein und das muss auch entsprechend beleg­bar sein“, so Umweltminister Remmel im Interview.

Ein erster Entwurf soll bereits Anfang kommenden Jahres vorgelegt werden. Für die daran anschließenden Anhörungen und Debatten ist allerdings einige Zeit einzuplanen. Die Städte und Gemeinden sind sicherlich gut beraten, vor der weiteren Umsetzung der Dichtheitsprüfung im Rahmen der eigenen Satzungsregelungen zunächst abzuwarten, bis Klarheit über die zukünftigen Regelungen besteht.

Die Rundfunkmeldung vom 13.12. kann zeitlich begrenzt unter dem nachfolgendem Link angehört werden: Öffnet externen Link in neuem FensterNRWkompakt2272.html

Am 14.12. stand das Thema noch einmal im Umweltausschuss des Landtags auf der Tagesordnung. Nach heftiger Debatte wurde der Antrag von FDP und CDU mehrheitlich angenommen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Vollzug des § 61 a LWG auszusetzen.  Öffnet externen Link in neuem FensterMMD15-3558.pdf  Da es sich um ein bestehendes Gesetz handelt, muss die Rechtmäßigkeit im Nachgang noch geprüft werden.

Zuvor hatte Umweltminister Remmel das Wort zur Unterrichtung beantragt und dargelegt, dass die wesentlichen Passagen des § 61 a aus dem Landeswassergesetz gestrichen und die modifizierten Details zur Durchführung stattdessen in einer Rechtsverordnung verankert werden sollen.

Inzwischen hat auch der Städte- und Gemeindebund in einem Schreiben den Kommunen geraten, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Veröffentlichung können Sie hier einsehen: Öffnet externen Link in neuem FensterSachstand.html

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