16.01.12
Aktuelles aus dem Vergaberecht - Schwellenwerte
Ab 2012 neue EU-Schwellenwerte
Ab 01.01.2012 gelten folgende erhöhte Schwellenwerte:
Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: 4,845 Mio. Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro (bisher: 193.000 Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: 387.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (bisher: 125.000 Euro)
Für die öffentlichen Auftraggeber gelten bis zur entsprechenden Umsetzung in der nationalen Vergabeverordnung (VgV) die bisherigen Werte des § 2 VgV.